Zitat: In der Arbeit nett und sauber, moralisch und seelisch verkommen.
Sie hießen Anna, Sophie, Elfriede oder Ruth. Meist waren sie unehelich geboren, hatten eine schwierige Kindheit hinter sich, stammten aus ärmlichen Verhältnissen, verlebten Jahre in Erziehungsanstalten. Später kamen sie mit ihrem Leben nicht zurecht.
Zitat: Bei der Untersuchten handelt es sich um eine grenzdebile, asoziale, arbeitsscheue, lesbische Psychopatin, der die Einsicht für ihr asoziales Verhalten vollkommen fehlt.
Diese Frauen entsprachen nicht der Norm. Jener Norm, die laut Nationalsozialismus einen gesunden Volkskörper garantierte. In Arbeitsanstalten sollten sie wieder zu brauchbaren Mitgliedern der Gesellschaft umerzogen werden, doch auf der Tagesordnung standen Demütigung und Strafen. Und die Einweisung in ein KZ als ständige Drohung. Die sogenannten Asozialen blieben auch nach dem Zweiten Weltkrieg stigmatisiert. Eine Anerkennung der Opfer erfolgte spät.
Die Steinhofgründe in Wien sind heute ein friedlicher Ort. Alte Bäume, durch die der Wind rauscht, Eichhörnchen, die von Ast zu Ast springen, ordentlich sanierte Pavillons, zahlreiche Spaziergänger. Eine Lichtinstallation und ein Museum erinnern an die Opfer der Kindereuthanasie. Im nordöstlichen Teil des Areals befindet sich noch ein Gebäude, der Pavillon 23, hinter dessen Mauern sich Schlimmes abgespielt hat. Bedrohlich und düster sieht es noch heute aus. Ein gewisser Dr. Thaller, der die Arbeitsanstalt für Asoziale Frauen und Mädchen am Steinhof in den Jahren 1943 bis 1945 geleitet hat, beschreibt den Pavillon folgendermaßen:
Zitat: Seinem ursprünglichen Zwecke entsprechend ist das Gebäude sehr solid ausgeführt. Im Parterre enthält es 10 Isolierzellen. [...] Außerdem befinden sich im Erdgeschoß zwei Tagräume […] mit niet- und nagelfester Einrichtung. […] Das ganze Bauwerk ist mit Eisengittern versichert und von 5 Höfen umgeben, deren glatte Mauern 4 ½ Meter hoch sind und deren Boden aus Asphalt besteht.
"Pavillon 23, Arbeitsanstalt am Steinhof, das waren – zumindest, wenn man den nationalsozialistischen Dokumenten in diesem Fall Glauben schenken möchte – abschreckende Begriffe, also es war schon eine berüchtigte Anstalt", sagt die Politikwissenschaftlerin Elke Rajal. Sie ist eine von drei Forscherinnen, die sich im Rahmen einer Studie mit dem Thema Asozialität in der NS-Zeit beschäftigt. Doch was bedeutet "asozial"? Die Begriffsbestimmung ist schwierig, denn - wie ein Zitat aus dem Jahr 1924 zeigt - wirklich klar war die Definition schon damals nicht.
Zitat: Wer gemäß den Anforderungen des Gemeinschaftslebens der Menschheit mitarbeitet, der ist sozial, wer nicht mitarbeitet, ist asozial, extra-sozial, antisozial.
"Bereits in dieser Definition wurden mehrere Begriffe parallel verwendet, also asozial, antisozial und sozial. Und in dieser Breite oder Unschärfe wurde er dann später in der NS-Zeit auch verwendet und hier gab es dann Zuschreibungen wie „gemeinschaftsfremd“, „gemeinschaftsunfähig“. Das wurde relativ gleichgesetzt, bzw. der eine Begriff mit dem anderen erklärt", sagt die Soziologin Brigitte Halbmayr.
Wie so vieles in der NS-Ideologie wurde auch der Begriff "asozial" mit den Jahren radikalisiert. Etwa im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das ab 1933 zunächst in Deutschland, ab dem sogenannten Anschluss im Jahr 1938 dann auch in Österreich zur Zwangssterilisierung Hunderttausender Menschen führte. Asoziales Verhalten wurde als erblich definiert, Stichwort Sippenhaftung. Wertvoll für die Gemeinschaft waren nur diejenigen, die den Mindestanforderungen an die Volksgemeinschaft genügten: "Diese Mindestanforderung an die Volksgemeinschaft war, genau nach deren Prinzipien zu leben. Und in diesem sehr breit gefassten und „anlagebedingten“ Schädigungen, die man den Menschen dann unterstellte, gab es dann sehr viele Zuschreibungen von Gesetzesbruch über arbeitsscheu bis hin zu Trinkern und unsittlichem Lebenswandel, sodass der Interpretationsspielraum sehr groß war und der Verfolgung – könnte man sagen – Tür und Tor geöffnet wurde, weil eben sehr viele unterschiedliche Verhaltensweisen und unterschiedliche Personen unter diese Begrifflichkeit fielen."
Was "asozial" alles sein konnte, fasste der Gauamtsleiter von Niederdonau, Anton Dyk, im Mai 1939 zusammen.
Zitat: Sittenwidriges, destruktives Verhalten, widerliche Charaktereigenschaften, Trunksucht, Rohheit, größtmögliche Unordnung im häuslichen Leben, Prostitution, [...] absolute Unfähigkeit, die verwahrlosten Kinder zu brauchbaren Menschen zu erziehen oder auch nur der Wille dazu.
Als asozial verfolgt wurden sowohl Männer als auch Frauen, wobei mit Kriegsverlauf und der zwangsläufigen Eingliederung von Frauen in den Arbeitsprozess diese auch stärker in den Fokus der Verfolgung gerieten. Ausgangspunkt der Studie zum Thema „Asoziale Frauen“ war das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. Gemeinsam mit Brigitte Halbmayr erforscht die Soziologin Helga Amesberger seit Jahren die Lebenswege österreichischer Frauen in diesem Lager. Doch wer von ihnen wurde eingewiesen, weil sie als asozial galten? In den Unterlagen und Dokumente finden sich hier und da Hinweise: "Man sucht nach diesen diskriminierenden Worten zum einen, wie „arbeitsscheu“, „Arbeitssabotage“, „Arbeitsmoral“, „Sittlichkeit“, „Unsittlichkeit“. Wir haben auch immer sehr stark unsere bisherigen Forschungen zu den Frauen, die im KZ Ravensbrück inhaftiert waren, als Ausgangspunkt genommen. Das heißt, wir sind von den Namen ausgegangen und sind den Akten noch einmal genauer nachgegangen."
Prostituierte waren grundsätzlich verdächtig, wer eine Geschlechtskrankheit hatte, dem wurde automatisch ein unsittlicher Lebenswandel unterstellt, lesbische Beziehungen galten als zusätzliches Merkmal einer asozialen Gesinnung. Es brauchte nicht viel, um als asozial zu gelten, und es gab zahlreiche Behörden und Dienststellen, die diese Frauen aufgriffen und registrierten, sagt die Soziologin Brigitte Halbmayr: "Das beginnt beim Fürsorgeamt, beim Arbeitsamt, bei den Verwaltungsbehörden und natürlich bei den Polizeien, also der Gestapo und der Kriminalpolizei."
Bald ging es den Nationalsozialisten darum, diese Menschen in Lagern und Anstalten zu sammeln, sie wegzusperren und zu verwahren. Zu diesem Zweck etablierte sich um den Jahresbeginn 1941 die sogenannte Asozialenkommission. Hier wurde anhand der vorliegenden Dokumente über eine Einweisung in eine spezielle Anstalt entschieden: "Zu der Asozialenkommission ist zu sagen, dass das eigentlich eine österreichische Besonderheit war, also im Altreich hat es die gar nicht gegeben."
In einem Schreiben des Wiener Stadtrates für Gesundheitswesen und Volkspflege, Dr. Gundel, mit dem Vermerk „Vertraulich!“ vom November 1941 heißt es:
Zitat: Ich erwarte, dass durch die entsprechende Zusammenarbeit aller in Betracht kommenden Stellen ein weiterer Schritt auf diesem Gebiete im Interesse der Volksgemeinschaft getan wird, zur Verwirklichung des Wortes des Führers aus „Mein Kampf“: „Tiefstes soziales Verantwortlichkeitsgefühl zur Herstellung besserer Grundlagen der Entwicklung, gepaart mit brutaler Entschlossenheit in der Niederbrechung unverbesserlicher Auswüchslinge."
Auch wer Swing oder Jazz hörte, fiel in die Kategorie der unverbesserlichen Auswüchslinge. "Die Schlurfs waren eine oppositionelle Jugendkultur zur Zeit des Nationalsozialismus, Jugendliche vor allem aus den Großstädten, die sich auch mit ihrem Kleidungsstil abgehoben haben vom nationalsozialistischen Ideal der Jugend, und sie wurden entsprechend auch im Nationalsozialismus verfolgt", sagt die Politikwissenschaftlerin Elkje Rajal. "In unseren Akten ist uns eigentlich nur ein einziger Fall untergekommen von einem Mädchen, die explizit als Schlurf verfolgt wurde und dann auch in eine bayerische Anstalt, nach Bischofried, kam. Das ist der einzige Fall, wo es diese Überschneidung Schlurf und Vorwurf der Asozialität – wo wir den belegen können. Es ist davon auszugehen, dass es eine größere Fallzahl gibt." Zu Jazzmusik habe das Mädchen getanzt, angetan mit einem amerikanischen Sakko und einem Herrenhut. Frau Dr. Hell, die Franziska V. in Bischofsried begutachtete, entdeckte in ihren Schulheften außerdem Texte für Schlurflieder.
Zitat: Machts euch um uns doch keine Sorgen, denn wir Schlurfweiber sterben net aus. Steckens uns auch in a Anstalt, mir kumman ihnen trotzdem wieder aus.
Verbotene Musikstücke wurden damals unter falschen Namen angekündigt, der St. Louis-Blues etwa als "Lied vom traurigen Ludwig". Man traf sich zum Tanzen in Lokalen wie der Steffl-Diele.
Zitat: Dort küsst der Schlurf dann die Schlurfin und sagt ins Ohr ihr allerhand Schlurferl. Was wird’s denn aus den beiden? Wenns nur nach uns ging, ein verliebtes Paar.
Mit diesem zersetzenden Schlurfgeist würde das Mädchen die Anstalt Bischofsried durchseuchen, schrieb Frau. Dr. Hell in ihr Gutachten und empfahl eine Unterbringung in einem Jugendschutzlager. Im Sommer 1944 wurde Franziska V. ins Jugend-KZ Uckermark überstellt. Über ihren weiteren Lebensweg ist nichts bekannt.
Die meisten sogenannten Asozialen wurden jedoch in Arbeitsanstalten untergebracht, weiß die Soziologin Brigitte Halbmayr: "Es gibt einen Arbeitsbericht aus Mitte 1944 und da wurde ganz genau aufgelistet, wie viele Personen wohin die gekommen sind, ob in eine Trinkeranstalt, in ein Arbeitserziehungslager, in ein Konzentrationslager oder eben in eine Arbeitsanstalt. Und für den Zeitraum Jänner 1941 bis August 1944 wurden – also nur von dieser Wiener Asozialenkommission – rund 1.200 Personen eingeliefert."
In der Studie untersucht wurden die Arbeitsanstalten in Klosterneuburg genauso wie in Gleink und Znaim. Und eben auch der berüchtigte Pavillon 23 am Steinhof in Wien. Eine Anstalt der Stufe 2, das heißt, dort wurden Frauen untergebracht, denen man keine oder nur sehr geringe Chancen auf Besserung zugestand. Einen Bescheid, warum die Einweisung erfolgte, bekamen sie erst, nachdem sie bereits einige Tage in der Anstalt waren. Den Forscherinnen ist kein Fall bekannt, in dem einer Berufung stattgegeben wurde. Der Aufenthalt begann meist mit Isolationshaft, der weitere Alltag war streng strukturiert, die Frauen mussten Zwangsarbeit verrichten. Stets begleitet von Drohungen und Strafen: "Also mich persönlich hat am meisten die Erkenntnis überrascht, dass viele Strafmaßnahmen, wie ich sie vorher nur aus der KZ-Forschung kannte, auch in Zwangsanstalten, die quasi den Konzentrationslagern vorgelagert waren, bereits gang und gäbe waren", sagt Brigitte Halbmayr. Welche Strafen die Frauen über sich ergehen lassen mussten, erzählt Elke Rajal: "Brechinjektionen mit Apomorphin, Festhalten in Isolationshaft für drei Tage oder teilweise auch länger bei schlechter Bekleidung, also in absoluter Kälte. Verschiedene sehr erschütternde Gewaltanwendungen, Folter würde man heute dazu sagen, mit der die Frauen für geringste Vergehen bestraft wurden, das konnte das Aufklauben von Fallobst während der Arbeit sein, das konnte zu geringe Arbeitsleistung sein, gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen oder Fluchtversuche, die es auch gab."
Etwas anders ging es in der Heil- und Fürsorgeanstalt Klosterneuburg zu, einer Anstalt der Stufe 1, hier gab es Chancen auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Geführt wurde die Anstalt von Ordensschwestern der Caritas Socialis: "Die Schwestern der Caritas Socialis haben Arbeitsberichte dokumentiert, da halten sie durchaus eine Kritik fest an der Sichtweise der nationalsozialistischen Behörden und sagen, diese würden in den Asozialen „völkisch wertlose“ Menschen sehen, während sie – die Schwestern – die unsterbliche Seele eines jeden dieser Geschöpfe sehen würden und damit helfen möchten." Im gleichen Bericht aus dem Jahr 1944 ist auch folgender Abschnitt zu lesen:
Zitat: Bei allem Versagen nach der Entlassung ist die Dankbarkeit und Anhänglichkeit der Mädchen groß. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die eine oder andere auf Besuch erscheint, um sich wieder einmal ihre Sorgen vom Herzen zu reden.
Es gebe auch Briefe, in denen die Mädchen den Aufenthalt in der Anstalt als „schönste Zeit ihres Lebens“ beschrieben, heißt es weiter: "Wir beziehen uns hier auf Dokumente von den Ordensschwestern selbst, also auf den Archivbestand des Ordens, und wir haben keine Darstellungen der Frauen, die in dieser Anstalt festgehalten wurden. Also ob und inwiefern es hier zu Beschönigungen der Rolle im Nationalsozialismus in den eigenen schriftlichen Dokumentationen kam oder nicht, das wissen wir nicht."
Die Frauen standen – selbst wenn sie irgendwann entlassen wurden - weiterhin unter Beobachtung der Behörden: "Natürlich war sofort beim ersten Vergehen, ob das jetzt ein Strafdelikt war oder Verhalten am Arbeitsplatz, wieder eine Einweisung und oft dann auch eine schärfere Form der Bestrafung vorgesehen", sagt die Politikwissenschaftlerin Elke Rajal. Eine Entlassung war wohl die Ausnahme, und für einen Teil der Frauen führte der Leidensweg weiter in ein KZ. In der „Regelung des Einweisungsvorganges in die Arbeitsanstalten Klosterneuburg und Am Steinhof“ heißt es:
Zitat: Gelangen die Leitungen der Arbeitsanstalten zu der Ansicht, dass die weitere Anhaltung in der Anstalt aussichtslos, oder aus disziplinären Gründen nicht weiter zu verantworten ist, so kann ein ausführlich begründetes und belegtes Ersuchen auf Abgabe in ein Konzentrationslager an das Hauptwohlfahrtsamt gerichtet werden.
Welche Gründe tatsächlich zu einer Überstellung in ein Konzentrationslager führten - für Mädchen und junge Frauen war das Uckermark, für erwachsene Frauen Ravensbrück - konnten die Wissenschaftlerinnen jedoch nicht zweifelsfrei eruieren, so die Soziologin Helga Amesberger: "Wenn Frauen zweimal verurteilt worden sind, also zu mindestens sechs Monaten Haft, dann war oft auch die Überstellung ins Konzentrationslager die Folge nach der Haftentlassung. Das ist eine Tendenz. Und wenn es zu gehäuften Merkmalen kommt: Also wenn die Frauen wegen unsittlichen Lebenswandels und wegen fehlender Arbeitsmoral zum Beispiel inhaftiert/ verfolgt wurden, dann besteht die Tendenz, dass die Frauen eher in ein Konzentrationslager eingewiesen wurden." Im KZ mussten die als asozial geltenden Frauen den schwarzen Winkel auf ihrer Häftlingskleidung tragen. Die wenigsten von ihnen sind Jüdinnen. "Ich glaube, ab 41 ist das Jüdisch-Sein in den Vordergrund getreten, und da hatte man ohnehin eine Möglichkeit der Verfolgung und der KZ-Einweisung, also man hat das Asoziale nicht mehr unbedingt gebraucht." Und die Soziologin Brigitte Halbmayr fügt hinzu: "Bei aller Schwere und Absurdität, wie Frauen und Männer als Asoziale verfolgt wurden, sie waren schlussendlich nicht zur Vernichtung bestimmt. Da muss man schon immer unterscheiden zwischen dieser rassistischen Verfolgung der Juden und Jüdinnen oder auch Roma und Sinti, die in den Vernichtungslagern geendet haben, wo Millionen Menschen ermordet wurden."
Trotz Zwangsarbeit und strengen Haftbedingungen überlebten viele als asozial Verfolgte den Zweiten Weltkrieg. Aber ganz wenige haben später über ihr Schicksal gesprochen. Ein Beispiel ist Helene O. Sie hatte als Weberin und Kanzleiangestellte gearbeitet, trat dann eine Stelle nicht an, weil ihr der Amtsarzt Dienstunfähigkeit attestierte. Erste Verwarnung, neuerliches Verfahren, Urteil wegen Wehrkraftzersetzung. Es folgte eine Haft am Wiener Landesgericht, danach Einweisung in die Anstalt am Steinhof, später Deportation nach Ravensbrück, Entlassung im Februar 1945: "Sie hat dann bereits 1945 das erste Mal um Opferfürsorge angesucht und in der Folge weitere acht Mal Anträge gestellt nach dem Opferfürsorgegesetz, das heißt, sie hat es bis 1961 immer wieder versucht", sagt die Soziologin Helga Amesberger. Helene O. bekam nie eine Entschädigung, wurde nie als Opfer anerkannt. Viele der Frauen blieben auch nach Kriegsende in Betreuung, die Frage, ob für manche Frauen eine Rückkehr in die Normalität gelang, bleibt unbeantwortet; "Ich glaube, dass der primäre Grund war, dass man zum einen ihre Geschichte ohnehin nicht hören wollte, und zum anderen, dass die KZ-Haft auch immer mit Scham besetzt war."
Die Täterinnen und Täter sind zum Großteil davongekommen. Denn eigentlich waren es Fürsorgerinnen, Ärzte und Ärztinnen, Beamte der Asozialenkommission, die die Frauen zuallererst begutachteten. Und selbst wenn es zu Verfahren kam, wie etwa gegen den ersten Leiter der Arbeitsanstalt für asoziale Frauen am Steinhof, Alfred Hackel, der in einem ersten Prozess im Jahr 1946 zu 20 Jahren schwerem Kerker verurteilt wurde, brachte ein 2. Verfahren im Jahr 1948 eine drastische Reduktion der Strafe. Es war das Jahr, in dem eine generelle Amnestie für die sogenannten Minderbelasteten in Kraft trat. Damit waren 90 Prozent der ehemaligen österreichischen Nationalsozialisten von der Entnazifizierung nicht mehr betroffen und konnten wieder in ihren früheren Berufen arbeiten. Dementsprechend war auch der Umgang mit dem Begriff "asozial": "Im ersten Verfahren sagt das Gericht: „Asozialität ist kein wissenschaftliches Konzept, es gibt keine klaren Richtlinien, es ist reine Willkür.“ Im zweiten Verfahren wird von Asozialität als Problem gesprochen." Hackels Strafe wurde auf sechs Jahre herabgesetzt, bereits 1949 war er wieder frei. "Es zeigt sich ja durchgängig in den Nachkriegsjahren, dass hier keine positive Umbewertung geschehen ist. Dazu kommt natürlich auch das allgemeine gesellschaftspolitische Klima in Österreich, wo man nur an Wiederaufbau dachte, wo sehr bald die Rede vom „notwendigen Schlussstrich“ war, man muss nach vorne schauen, die Geschichte hinter sich lassen. Und dann kommt dazu, dass diese Werte rund um Leistung, Arbeitswilligkeit, auch alles, was mit Sexualität und sexuellem Verhalten verbunden ist, sich ja nicht geändert hat", sagt die Soziologin Helga Amesberger.
Eine erste Anerkennung erlangen die sogenannten Asozialen erst im Jahr 1995 mit der Schaffung des Nationalfonds-Gesetzes, im Jahr 2005 werden sie ins Opferfürsorgegesetz aufgenommen.
Viel zu lange wurde diese Opfergruppe übergangen, meint die Soziologin Brigitte Halbmayr: "Dieser Umstand, wie leicht man in diese Verfolgungsmaschinerie geraten konnte, und wie schwer man wieder herauskam, das hat mich sehr erschüttert." Die Lebensgeschichten der betroffenen Frauen sind Großteils verloren. Dabei wäre es gerade heute wichtig, über das Thema zu sprechen, ist die Politikwissenschaftlerin Elke Rajal überzeugt: "Eine Leistungsideologie und ein Bewerten von Menschen anhand ihres Zugangs zu Arbeit, oder den Zugang zu Arbeit, den man ihnen unterstellt, das ist aktuell. Man braucht sich nur den Umgang mit Menschen anschauen, die arbeitslos, langzeitarbeitslos sind, die Sanktionierungsmöglichkeiten oder Sanktionierungsgelüste eines Arbeitsamtes, die Sozialpolitik, die plötzlich wieder unterscheidet, wer soll wieviel des Allernötigsten, der Mindestsicherung, bekommen." Und die Soziologin Helga Amesberger nennt ein anderes Beispiel, das Parallelen sichtbar macht: "Gerade wenn immer wieder über „Sozialschmarotzer“, über die sogenannten Leistungsunwilligen gesprochen wird, haben wir die gleichen Diskurselemente drinnen."
Denn wie heißt es in einem „Erlass zur Erfassung asozialer Elemente im Reichsgau Wien“ im Dezember 1940 als Punkt 3 unter der Überschrift "Wer ist asozial?":
Zitat: Wer den Unterhalt für sich und seine Familie laufend den Wohlfahrtseinrichtungen des Staats, der Gemeinde oder der Partei aufzubürden versucht.
"Einen ähnlichen Diskurs haben wir heute. Ja wenn gerade kinderreichen Familien, also diesen immer wieder unterstellt wird, „die wollen ja nichts arbeiten und leben von der Kinderbeihilfe“."
Infos:
Das Buch "Arbeitsscheu und moralisch verkommen" der Autorinnen Helga Amesberger, Brigitte Halbmayr und Elke Rajal ist im Mandelbaum Verlag Wien erschienen. ISBN: 978-3-85476-596-7